So bindet sich Ihre Wohngeldbehörde an den EfA-Online-Dienst "Wohngeld" an

Einleitung

Der Onlineantrag zum Wohngeld

Wohngeld ist in Deutschland eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz für Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums (sog. Lastenzuschuss) erhalten. 

Der Onlineantrag zum Wohngeld erleichtert es den Berechtigten, per Onlineverfahren einen Zuschuss zur Sicherung ihres Wohnraums zu bekommen. Durch die digitale Beantragung sowie die Möglichkeit, Nachweise direkt hochzuladen, entstehen nicht nur weniger Papierdokumente, sondern der Antrag kann auch besonders schnell übermittelt und bearbeitet werden.

Die Leistung wird bei der örtlich zuständigen Wohngeldstelle beantragt. Dabei werden die Antragsdaten komplett online eingegeben und alle erforderlichen Nachweise können direkt hochgeladen werden. Anschließend wird der ausgefüllte Antrag digital an die zuständige Wohngeldstelle übermittelt.  Neben den Bürgerinnen und Bürgern profitieren auch die Sachbearbeitenden von der Online-Beantragung: der digitale Antrag ermöglicht eine medienbruchfreie Datenübermittlung in die Fachverfahren, unabhängig davon, welches eine Kommune im Einsatz hat. Dadurch wird bereits viel Zeit gewonnen. Durch die Plausibilitätsprüfungen im Antrag entstehen zudem weniger Rückfragen an die Antragsstellenden. Daneben beinhaltet der Onlinedienst zahlreiche Hilfetexte in nutzerfreundlicher Sprache, eine Sammlung häufiger Fragen zum Wohngeld-Antrag, ein Kontaktformular und die Möglichkeit der Zwischenspeicherung der Daten.

In den kommenden Monaten sind außerdem einige Weiterentwicklungen des Onlinedienstes geplant. Hierzu gehören unter anderem die Bereitstellung weiterer Antragsarten. 

Durch den sog. Wohngeldrechner werden Interessierte darüber informiert, ob sie die Grundvoraussetzungen für den Bezug von Wohngeld erfüllen und die kommunalen Stellen gleichzeitig von der Beantwortung häufig gestellter Fragen entlastet. Dieser Wohngeldrechner ist dem bisherigen Antrag auf Wohngeld vorgeschaltet; dies soll zeitnah auch für den neuen Online-Antrag in dieser Form realisiert werden.

Der Onlineantrag Wohngeld ist eine sog. EfA-Lösung (Einer-für-Alle) und damit ein  länderübergreifendes Projekt unter Federführung des Landes Schleswig-Holstein, finanziert aus Mitteln des Bundes-Konjunkturpaketes und entwickelt durch den IT-Dienstleister Dataport. Die Erarbeitung erfolgte in einer länderübergreifenden Allianz mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Diese Länder-Allianz entscheidet auch über die Weiterentwicklung des Dienstes.