Dataport schaltet EfA Online-Dienst für Vollzugsbehörde frei

  • Durchführung der technischen Anbindung der Vollzugsbehörde
  • Voraussetzung ist, dass alle vertraglichen und finanziellen Fragen zwischen der Vollzugsbehörde und dem eigenen Land, sowie zwischen der Vollzugsbehörde und Dataport abgestimmt sind und ein Datenschutz- und IT-Sicherheitskonzept vorliegt

Vollzugsbehörde stellt ggfs. Registrierung des EfA Online-Dienstes im Serviceportal des Landes/ der Vollzugsbehörde sicher

  • Aktualisierung des Landesredaktionssystems um url zum EfA Online-Dienst
  • Bereitstellung des EfA Online-Dienstes für entsprechende Zielgruppen

Dataport gewährleistet Support

  • Dataport leistet Support gemäß der im Betriebsvertag mit den Ländern vereinbarten SLAs.