Betriebskosten sind in dem offiziellen Preisblatt auf der Dataport-Internetseite beschrieben.

Weiterentwicklungskosten werden durch die Betreibergemeinschaft / Wohngeldallianz entschieden und getragen.

Durch die Kommune / Behörde zu beachten und zu erledigen:

  • Preise der EfA-Online-Dienste einholen, die nachgenutzt werden sollen.
  • Informationen zu Kostenmodell für Kommunen inkl. Berechnungssystematik einholen, wenn Land nicht zahlt
  • Abrechnungsprozesse abstimmen
  • Beachten Sie die Kostenverteilung der Online-Dienste und planen Sie Budget für die Nachnutzung in den Haushalt ein; auch für Folgejahre.
    • Beachten Sie dabei, dass neben dem Online-Dienst auch bei einer Kostenübernahme durch das Land Anbindungs- und Administrationskosten, Kosten für Fachverfahren u.ä. auf Sie zukommen können.
  • Über Fördermöglichkeiten informieren: https://www.onlinezugangsgesetz.de/Webs/OZG/DE/service/auf-einen-blick/kommunen/foerderprogramme/foerderprogramme-node.html
  • Etwaige Kosten für Schnittstelle zum Fachverfahren beim Hersteller klären; einmalige und laufende Kosten
  • Etwaige Kosten für die Einbindung des Online-Dienstes in eigene Portale mit Hersteller abstimmen