Damit eine Kommune am Online-Dienst teilnehmen kann, müssen die entsprechenden Daten im PVOG (Portalverbund Online-Gateway) verfügbar sein. Im PVOG muss die entsprechende Leistungsbeschreibung und der Leistungskatalog (LeiKa) auffindbar sein. Die Kommunen haben auf das PVOG keinen direkten Zugriff, die Daten werden über die Landesredaktionssysteme gepflegt.

Folgende Daten müssen mindestens von den Kommunen in den Landesredaktionssystemen gepflegt werden:

  • Leistungsbeschreibung
  • Kontaktdaten
  • LeiKa
  • Organisationseinheit-ID
  • Link zum Onlinedienst

Die Zuständigkeitsfindung des Online-Dienstes greift auf die Parameter im PVOG zu, um das Routing der Anträge korrekt zu steuern.

Weitere Informationen zum PVOG und Landesredaktionssystem finden sich hier.

Wie können Sie prüfen, ob die Daten im PVOG vollständig gepflegt sind?

  • Bitte die Seite: https://servicesuche.bund.de/#/de/ aufrufen
  • Im Feld „Ort oder PLZ eingeben“ die Postleitzahlen, die von Ihrem Amt vertreten werden (leider alle prüfen)
  • Im Feld „Anliegen eingeben“ dort bitte Wohngeld, besser noch die entsprechenden LeiKa-IDs eingeben:
    • siehe Tabelle unten

Für den Online-Dienst Wohngeld gibt es vier Leikas für acht Leistungen, die je nach Anbindungswunsch gepflegt sein müssen. Beide Leistungen, die zu einer LeiKa gehören, werden angebunden. Eine Unterscheidung bzw. Abwahl einer der beiden Leistungen ist nicht möglich. 

Leistung

LeiKa

Wohngeld Mietzuschuss Erstantrag

Wohngeld Lastenzuschuss Erstantrag
99107023017001

Wohngeld Mietzuschuss Weiterleistungsantrag

Wohngeld Lastenzuschuss Weiterleistungsantrag
99107023017002

Wohngeld Mietzuschuss Erhöhungsantrag

Wohngeld Lastenzuschuss Erhöhungsantrag
99107023017003

Wohngeld Mietzuschuss Änderungsmitteilung

Wohngeld Lastenzuschuss Änderungsmitteilung
99107023011000