Damit eine Kommune am Online-Dienst teilnehmen kann, müssen die entsprechenden Daten im PVOG (Portalverbund Online-Gateway) verfügbar sein. Im PVOG muss die entsprechende Leistungsbeschreibung und der Leistungskatalog (LeiKa) auffindbar sein. Die Kommunen haben auf das PVOG keinen direkten Zugriff, die Daten werden über die Landesredaktionssysteme gepflegt.
Folgende Daten müssen mindestens von den Kommunen in den Landesredaktionssystemen gepflegt werden:
- Leistungsbeschreibung
- Kontaktdaten
- LeiKa
- Organisationseinheit-ID
- Link zum Onlinedienst
Die Zuständigkeitsfindung des Online-Dienstes greift auf die Parameter im PVOG zu, um das Routing der Anträge korrekt zu steuern.
Weitere Informationen zum PVOG und Landesredaktionssystem finden sich hier.
Wie können Sie prüfen, ob die Daten im PVOG vollständig gepflegt sind?
- Bitte die Seite: https://servicesuche.bund.de/#/de/ aufrufen
- Im Feld „Ort oder PLZ eingeben“ die Postleitzahlen, die von Ihrem Amt vertreten werden (leider alle prüfen)
- Im Feld „Anliegen eingeben“ dort bitte Wohngeld, besser noch die entsprechenden LeiKa-IDs eingeben:
Für den Online-Dienst Wohngeld gibt es vier Leikas für acht Leistungen, die je nach Anbindungswunsch gepflegt sein müssen. Beide Leistungen, die zu einer LeiKa gehören, werden angebunden. Eine Unterscheidung bzw. Abwahl einer der beiden Leistungen ist nicht möglich.
Leistung | LeiKa |
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Wohngeld Mietzuschuss Erstantrag Wohngeld Lastenzuschuss Erstantrag | 99107023017001 |
Wohngeld Mietzuschuss Weiterleistungsantrag Wohngeld Lastenzuschuss Weiterleistungsantrag | 99107023017002 |
Wohngeld Mietzuschuss Erhöhungsantrag Wohngeld Lastenzuschuss Erhöhungsantrag | 99107023017003 |
Wohngeld Mietzuschuss Änderungsmitteilung Wohngeld Lastenzuschuss Änderungsmitteilung | 99107023011000 |