PVOG und Landesredaktionssystem
Damit eine Vollzugsbehörde am EfA-Online-Dienst teilnehmen kann, müssen bestimmte Daten im PVOG (Portalverbund Online-Gateway) verfügbar sein. Im PVOG muss die entsprechende Leistungsbeschreibung und der Leistungsschlüssel auffindbar sein. Die Behörden haben auf das PVOG keinen direkten Zugriff. Die Daten werden über die Landesredaktionssysteme gepflegt. Zwischen den Landesredaktionssystemen und dem PVOG findet eine tägliche Synchronisation statt.
Da verschiedene Landesredaktionssysteme in den Ländern im Einsatz sind, ist eine allgemeingültige Beschreibung hier nicht möglich. Bitte wenden Sie sich für weiterführende Fragen und bei Unterstützungsbedarf an Ihre Ansprechpartner der Landesredaktion.
Um die Ermittlung der zuständigen Behörde bzw. Stelle sicherzustellen, müssen bestimmte Mindestparameter im Landesredaktionssystem gepflegt sein, um diese im PVOG durch den Jesaja (ZuFi) abzurufen.
Bei den Organisationseinheiten gehören dazu:
- PLZ
- Kommune / Ort
- Straße
Die Bereitstellung erfolgt durch Zuordnung der zuständigen Behörde / Organisationseinheit zur Leistung. Bei der Verknüpfung zwischen Organisationseinheit und Leistung legen Sie im Landesredaktionssystem auch fest, für welches verwaltungspolitische Gebiet die Zuordnung gilt.
Wie können Sie die richtige Zuordnung prüfen? Über die Servicesuche Bund sehen Sie, ob die Daten vollständig vorliegen. Beachten Sie, dass erst die Synchronisation vom Landesredaktionssystem in das PVOG erfolgt sein muss, um die Informationen im PVOG zu finden.
Geben Sie erst den Ort und dann den Leistungsschlüssel des Online-Dienstes in den Suchfeldern ein. Die Eingabe des Leistungsschlüssels anstatt nur die Eingabe eines Schlagwortes (wie z.B. "Wohngeld") stellt sicher, dass die Verknüpfung auch tatsächlich mit dem richtigen Leistungsschlüssel erfolgt ist.
Abbildungen: Prüfung der Zuordnung der vollziehenden Stelle, Schritt-für-Schritt
Portalverbund Online-Gateway (PVOG)
Das Portalverbund Online-Gateway (PVOG) ist ein bundesweiter Behörden- bzw. Zuständigkeitsfinder. Es funktioniert als Gateway, welches Daten aus den einzelnen Redaktionssystemen aufnimmt und wiederum in die Redaktionssysteme verteilt. Aus den angeschlossenen (Landes-)Redaktionssystemen aggregiert das PVOG Beschreibungen und Metadaten der Verwaltungsleistungen. Die Informationen aus dem Landesredaktionssystem fließen spätestens nach 48 Stunden ins PVOG.
Abbildung: Zusammenhang PVOG, Landesredaktionssysteme und ZuFi-Service
Damit die Zuständigkeitsermittlung ordnungsgemäß funktionieren kann, ist es erforderlich, dass die vollziehende Kommune (Dienstteilnehmer) eine Verknüpfung ihrer Behördendaten zum Leistungsschlüssel der Leistung im Quellsystem (Landesredaktionssystem oder Länder-ZuFi) erstellt. Somit muss im Quellsystem ein dedizierter Eintrag der Leistung vorhanden sein.
Mit Hilfe der Servicesuche Bund kann der Eintrag ins PVOG kontrolliert werden. Hierzu muss im Suchfeld die vollziehende Kommune eingetragen werden. Anschließend wird beim Anliegen die oben aufgeführte LeiKa-ID ins Suchfeld eingegeben. Wenn ein Ergebnis gefunden wird, dann war die Eintragung erfolgreich. Beachten Sie, dass die Synchronisation ca. 48 Stunden dauern kann.
Ein vollständig gepflegter Eintrag mit den o.g. Mindestparametern für eine Behörde sieht z.B. wie folgt aus:
Abbildung 6: Beispiel für vollständige Mindestparameter im PVOG
In folgendem Beispiel fehlt die Angabe der Straße. Die Zuständigkeitsfindung kann dadurch nicht validiert werden:
Abbildung 7: Beipiel für unvollständige Mindestparameter im PVOG
Die Sicherstellung der korrekten Informationen im PVOG liegt vollständig in der Verantwortung der vollziehenden Kommune.