Hinterlegung technischer Parameter
Für den Nachrichtentransport wurden die folgenden Vereinbarungen getroffen:
- Für den Transport der Antrags-Nachricht ist der Schutzbedarf Hoch zu gewährleisten.
- Für die Umsetzung des Online-Diensts werden die folgenden Transport Mechanismen eingesetzt:
☐ XTA-WS 1.*
☐ XTA-WS 2.*
☐ OSCI-Transport
☐ FIT-Connect
Anbindung per OSCI / XTA:
DVDV-Eintragung und Zertifikate beantragen
Damit die Antragsdaten aus einem EfA Online-Dienst erfolgreich zugestellt werden können, müssen Eintragungen im DVDV vorgenommen und notwendige Zertifikate hinterlegt werden.
Für die Umsetzung werden die folgenden zusätzlichen Bestandteile benötigt:
☐ Erstellung DVDV-Transportprofil
☐ Erstellen DVDV-Konzept
☐ Einrichten von Governikus-Intermediär Postfächern
☐ Bereitstellung des Public Key für die OSCI Kommunikation auszuführen durch das anzubindende Land. (Jeweils für Produktions- und Abnahmeumgebung)
☐ Konfiguration des Nachrichtenbrokers auszuführen durch Dataport
Die für die Nachnutzung des Online-Dienstes Wohngeld zulässige Organisationskategorie lautet: wgb
Organisatorische Voraussetzungen für den Nachrichtentransport
Jede anzubindende Behörde muss im Rahmen der Fachverfahrensanbindung an den Online-Dienst folgende Aufgaben durchführen, um die entsprechenden Voraussetzungen zu erfüllen:
- Beauftragung von entsprechenden DVDV-Einträgen
Oder
- XTA-WS Client für den Empfang der Nachrichten
Sofern der Behörde ein Informations- und Kommunikations-Dienstleistungsunternehmen der öffentlichen Verwaltung zur Verfügung steht, ergibt sich die Möglichkeit, die beiden genannten Aufgaben an dieses zu delegieren.
In diesem Fall müssen sich die fachlichen Stellen weder um DVDV-Einträge, noch um einen OSCI-Account oder XTA-WS Client kümmern. Die entsprechend erforderlichen Zertifikate (DOI-CA Zertifikate) werden in diesem Zuge von der Kopfstelle gestellt und ausgeliefert.
Im Dataport Trägerverbund kann zur Erbringung dieser Serviceleistung Dataport gesondert beauftragt werden. Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende vertragliche Vereinbarung mit Dataport.
Die mit der Zertifikat-Beschaffung verbundenen Aufwände trägt dabei die jeweilige Behörde. Der Umgang mit anderen entstehenden Aufwänden wird in den Träger-Ländern unterschiedlich geregelt (vgl. Rechtliche Nachnutzungsmöglichkeit).
Anzubindende Behörden außerhalb des Trägerverbundes müssen ihre Zertifikate selbst beschaffen, den OSCI-Account selbst beauftragen und die Eintragung gemäß DVDV-Eintragungskonzept selbständig vornehmen. Die dahinter liegenden Prozesse sind länder-und intermediär spezifisch. Aus diesem Grund wird in diesem Anbindungsleitfaden nicht näher darauf eingegangen.
Die Transportfestlegungen umsetzen
Neben den Eintragungen im DVDV müssen die Transportfestlegungen umgesetzt werden. Auch hierzu sind IT-Koordinator, IT-Dienstleister und ggf. Kopfstellenkoordinator des Empfängers notwendig. In manchen Fällen kann auch die Einbindung des Fachverfahrensherstellers nötig sein und zwar in Fällen, in denen das Fachverfahren direkt als OSCI-Client auftritt oder in denen für das Abholen und Verarbeiten der Datensätze noch programmatische Anpassungen von Nöten sind. Sofern notwendig sind OSCI-Postfächer mit entsprechenden Zertifikaten auf dem Landesintermediär zu beantragen.
Dabei gilt das jeweils gültige Transportprofil der Spezifikation FIM und ist vom Empfänger so umzusetzen.
Details können die umsetzenden Beteiligten den entsprechenden Dokumenten (vollständige Spezifikation der Transportfestlegungen und DVDV-Eintragungskonzept) entnehmen.
Anbindung per dDatabox
Für eine Übergangsphase/Interimsphase ist die Versendung des Antrags an die Behörde per Filetransfer-Nachricht über die dDatabox möglich.
Ist das Fachverfahren in einer Vollzugsbehörde noch nicht ertüchtigt, den Antrag digital entgegenzunehmen, so besteht die Möglichkeit den Antrag in Form eines PDF/A via dDatabox zu übermitteln. Für diese Interims-Umsetzung muss bei Dataport ein dDatabox-Postfach beantragt werden. Nach der Beantragung erhält die mitnutzende Vollzugsbehörde die Zugangsdaten zum dDatabox-Postfach.
Die Nachrichten mit den Anträgen stehen Ihnen und dem Team Ihrer Wohngeldbehörde jedes Mal für 28 Tage zum Download zur Verfügung. Den entsprechenden Hinweis finden Sie auch in jeder Mail mit einem Downloadlink. („Achtung: Dieser Download ist nur 4 Wochen lang gültig.“) Länger dürfen die Daten nicht vorgehalten werden. Aus diesem Grund ist für Ihre Wohngeldbehörde eine Funktionspostfach als Empfänger für die DownloadMails eingerichtet. So können Sie eventuelle personelle Engpässe überbrücken.
Anzubindendes Land prüft, ob Freigabe für Anbindung des EfA Online-Dienst erteilt werden kann.
Der EfA Online-Dienst steht im Service-Portal des sog. GO-Mandanten zur Verfügung (GO Gemeinsam Online, https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste).
Je nach EfA-Online-Dienst kann für die Nutzung des Online-Dienstes ein Servicekonto im entsprechenden Portal notwendig sein.
Zu beachten ist: Derzeit sind die Servicekonten der einzelnen Portale nicht interoperabel, d.h. ist bereits ein Servicekonto im z.B. Mandanten Schleswig-Holstein vorhanden, so kann mit diesem Servicekonto ein Online-Dienst im GO-Mandanten nicht genutzt werden. Online-Dienste im GO-Mandanten benötigen ein Servicekonto vom GO-Mandanten.