Anbindungsprozess
Der Anbindungsprozess einer Kommune erfolgt von der Interessensbekundung bis zur Bekanntmachung in drei Phasen.
Vereinfachte Darstellung des Anbindungsprozesses
Phase 1 - Interesse und technische Vorbereitungen
Für die Anbindung an den Online-Dienst müssen Sie zunächst eine Interessensbekundung bei der Roll-In Organisation Ihres Bundeslandes aussprechen. Eine Übersicht der Roll-In Organisationen können Sie im Servicebereich unter Informationen zu den Bundesländern finden. Die Roll-In Organisation stellt Ihnen Informationsmaterial zur Verfügung und begleitet Sie bei der Anbindung an den Online-Dienst.
Anschließend müssen die technischen und organisatorischen Voraussetzungen bei Ihrer Meldebehörde geschaffen werden. Die technischen Voraussetzungen müssen zwingend vor Beginn der zweiten Phase abgeschlossen werden. Die organisatorischen Voraussetzungen können auch im Verlauf der zweiten Phase erst finalisiert werden.
Die organisatorischen und technischen Voraussetzungen finden Sie hier detailliert beschreiben.
Phase 2 - Aktivierung des Online-Dienstes
Nachdem die erste Phase bei Ihnen abgeschlossen ist, muss der Online-Dienst für Ihre Kommune aktiviert werden. Hierzu sendet Ihre Roll-In Organisation an einem vereinbarten Stichtag an das Roll-Out Team eWA den ausgefüllten Anbindungsfragebogen.
Das Roll-Out Team eWA ließt die Daten automatisiert aus dem Anbindungsfragebogen aus und hinterlegt diese Daten in den notwendigen Systemen bei Dataport.
Sobald der Online-Dienst aktiviert wurde, informiert das Roll-Out Team eWA die Roll-In Organisation. Die Roll-In Organisation wiederrum informiert Sie darüber, dass der Online-Dienst jetzt nutzbar ist.
Anschließend kann ein optionaler Produktivtest durchgeführt werden. Informationen dazu finden Sie hier. Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Testphasen nach der Aktivierung des Online-Dienstes. Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrer Roll-In Organisation in der Benachrichtigung der Aktivierung des Online-Dienstes.
Phase 3 - Bekanntmachung
Wenn die Testphase beendet ist, meldet Ihre Roll-In Organisation dem Roll-Out Team eWA die zu veröffentlichen Meldebehörden. Das Roll-Out Team eWA leitet diese Information an die Senatskanzlei Hamburg weiter und Ihre Meldebehörde wird auf der öffentlichen Verfügbarkeitsliste gelistet.
Damit alle Personen von dem angebotenen Online-Dienst mitbekommen, muss aktiv Öffentlichkeitsarbeit von Ihrer Kommune betrieben werden. Mit Hilfe von Öffentlichkeitsarbeit kann die digitale Quote bzw. Nutzungszahlen des Online-Dienstes gesteigert werden. Informationen und Anregungen dafür finden Sie auf dieser Seite.