Wie lege ich ERV-Postfächer an?

Damit Sie ERV-Postfächer anlegen können, müssen Sie zwei Voraussetzungen erfüllen:

  • Legen Sie für Ihre Behörde ein neues Konto an, auch wenn Ihre Behördenorganisation bereits mehrere besondere elektronische Behördenpostfächer (beBPos) angelegt hat. Dieses neue Konto hat einen oder mehrere Administrierende, die eine den beBPos entsprechende Behördenstruktur inklusive Benutzende anlegen können. 
  • Legen Sie nun ein neues Funktionspostfach an. Wie das geht, erfahren Sie hier: Wie richte ich ein Funktionspostfach ein?Ob Sie nur ein Funktionspostfach oder mehrere benötigen, hängt davon ab, wie viele beBPos Ihre Behörde benötigt.


Sobald Ihre Behörde mindestens ein Administrations-Konto hat, können Sie ein ERV-Postfach einrichten.

  • Melden Sie sich, als administrierende Person Ihrer Behörde, im Servicekonto an.
  • Klicken Sie auf Mein Postfach.
  • Klicken Sie anschließend auf Administration. Dort finden Sie weiter unten eine Kachel mit der Aufschrift Funktionspostfächer sowie den Button + Funktionspostfach hinzufügen.
  • Klicken Sie auf + Funktionspostfach hinzufügen
  • Wie Sie ein Postfach anlegen, erfahren Sie hier: Wie richte ich ein Funktionspostfach ein?

  • Um dieses Funktionspostfach dem ERV hinzuzufügen, aktivieren Sie die Checkbox
    Funktionspostfach im elektronischen Rechtsverkehr
  • Achten Sie beim Ausfüllen des Formulars bitte darauf, dass 
    • die Auswahlbox "Funktionspostfach im elektronischen Rechtsverkehr" ausgewählt ist,
    • Sie die SAFE-ID eingetragen,
    • und eine oder mehrere Administrierende für Ihre Behörde hinzugefügt haben.


Hinweis

Sie können für jedes Funktionspostfach beliebig viele Benutzende berechtigen. Zudem können Sie einer Person Rechte für mehrere Funktionspostfächer des beBPos zuweisen.