Was muss ich bei der Administration des ERV beachten?

Wenn Sie in Ihrer Behörde dafür zuständig sind, den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) zu administrieren, müssen Sie ein paar grundlegende rechtliche Dinge beachten. Im Wesentlichen sollten Sie darauf achten:

  • Alle Nutzungen müssen dokumentiert werden.
  • Wenn Mitarbeitende aus Ihrer Organisation ausscheiden, muss deren Zugriff gesperrt werden.



Nutzung dokumentieren

Stellen Sie oder die entsprechende administrierende Person dabei sicher, dass jederzeit nachvollziehbar ist, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt berechtigt ist oder war, im Namen der Behörde Nachrichten zu versenden. Hierzu sollten Sie diese Punkte dokumentieren:

  • Wer ist zugangsberechtigt?

  • Wann beginnt die Zugangsberechtigung?

  • Wann endet die Zugangsberechtigung?



Zugriff sperren

Wenn Mitarbeitende die Behörde verlasen oder die Abteilung innerhalb der Behörde wechseln, müssen Sie den Zugriff für diese Person umgehend sperren.