Berechtigungen für Online-Dienste verwalten?

Es gibt zwei verschiedene Wege, auf denen Sie Ihren Mitarbeitenden Berechtigungen für Online-Dienste erteilen oder entziehen können:

  • über die Benutzer
  • über die Online-Dienste Übersicht

Administrierende können Ihren Mitarbeitenden bestimmte Rechte, für die von Ihrer Organisation freigeschalteten Online-Dienste, einräumen. Dafür müssen Sie sich in Ihrem eigenen Konto anmelden. Wählen Sie dann bitte, unter Administration, den Menüpunkt Benutzer aus.



Schritt für Schritt

Über den Weg der Benutzer / Benutzerverwaltung.

  1. Administrierende melden sich an und wählen den Bereich Benutzer aus.
    Wechseln Sie bei Bedarf über den Link Administration im grauen Banner zu der Kachelansicht des administrativen Bereichs.
  2. Benutzerverwaltung aufrufen. Wählen Sie mit Klick auf den Namen das zu berechtigende Nutzendenkonto aus.

  3. Sie sehen nun die Nutzendendaten und können den Reiter Online-Dienste auswählen.
  4. Die Liste zeigt die, für dieses Organisationskonto, ausgewählten Online-Dienste. Sie können mit dem Schiebeschalter die Berechtigungen vergeben oder entziehen.

Unter dem Reiter Gruppen können Sie alle Gruppen sehen, in denen der*die Nutzende Mitglied ist. Sie können mit dem Schiebeschalter die Berechtigungen vergeben oder entziehen.


Hinweis

  • Wenn ein Dienst über Rollen verfügt, muss wenigstens eine der zur Verfügung stehenden Rollen gewählt werden, damit die betreffenden Nutzenden den Dienst nutzen können.
  • Sollte die Sitzung noch aktiv sein, können die gerade hinzugefügten Dienste eventuell noch nicht als freigeschaltet angezeigt werden. Dann sollten sich die Nutzenden ausloggen und erneut anmelden. Im Anschluss kann der Dienst genutzt werden. 


Über den Weg Online-Dienste - Verwalten der Online-Dienste für Nutzende

  1. Administrierende melden sich an und klicken den Bereich Online-Dienste an.
  2. Wählen Sie den Online-Dienst, auf den Sie die Nutzenden berechtigen möchten, aus. 
  3. Sie kommen auf die Liste, mit der für den Online-Dienst berechtigten Personen.
  4. Sie können mit dem Schiebeschalter die Berechtigungen vergeben oder entziehen.