Gesetzlicher Hintergrund
- Gesetzliche Grundlagen -
Die ERV-Softwarelösung ermöglicht
- formwirksam elektronische Dokumente an die Justiz zu versenden, die dem Anwendungsbereich des § 130a Abs. 1 ZPO, § 55a Abs. 1 VwGO, § 62a Abs. 1 SGG, § 52a Abs. 1 FGO, § 46c Abs. 1 ArbGG und § 32a Abs. 3 StPO unterfallen,
- die Zustellung elektronischer Dokumente der Justiz und den Zugriff auf diese im Postfach der oder des Empfangenden, sowie die Rücksendung des elektronischen Empfangsbekenntnisses (als Strukturdatensatz) von der oder dem Empfangenden an die Justiz.
Die ERV-Lösung erfüllt die in der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) vorgegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen und die Vorgaben für einen „sicheren Übermittlungswegs“ nach §130a Abs. 4 ZPO über das „besondere elektronische Behördenpostfach“ (beBPo). Zum Abruf des beBPos wird ein Verwaltungsportal mit einem Nutzerkonto und Postfach i.S.d. §§ 2 Abs. 2, 5 und 7 OZG verwendet.