Wie funktioniert der elektronische Rechtsverkehr in OSI?
Was ist der elektronische Rechtsverkehr?
Auch Behörden nutzen mehr und mehr E-Mails und immer weniger den klassischen Brief per Post. Da jedoch viele Briefe von und an Behörden vertraulich sind und sensible Daten beinhalten, benötigen die Mitarbeitenden für die Kommunikation mit Unternehmen und Privatpersonen ein besonders sicheres Kommunikationswerkzeug. Das gilt vor allem für Gerichte und Verwaltungsbehörden sowie für Rechtsanwälte und Notare. Die Lösung dafür nennt sich elektronischer Rechtsverkehr (ERV). Darüber können Behörden, Privatpersonen oder Unternehmen Dokumente gegenüber der Justiz elektronisch einreichen und empfangen. Technisch beruht das ERV-System vor allem auf dem Postfach unserer Plattform. Deshalb können die Nutzenden die ERV-Funktionen über die gewohnte Web-Oberfläche ihres Postfachs nutzen.
Der ERV ist ein Teil von E-Justice. E-Justice ist ein Bestandteil von E-Government und damit Teil des europäischen Systems für Abläufe im Gerichtswesen.
Gesetzlicher Hintergrund
- Gesetzliche Grundlagen -
Die ERV-Softwarelösung ermöglicht
- formwirksam elektronische Dokumente an die Justiz zu versenden, die dem Anwendungsbereich des § 130a Abs. 1 ZPO, § 55a Abs. 1 VwGO, § 62a Abs. 1 SGG, § 52a Abs. 1 FGO, § 46c Abs. 1 ArbGG und § 32a Abs. 3 StPO unterfallen,
- die Zustellung elektronischer Dokumente der Justiz und den Zugriff auf diese im Postfach der oder des Empfangenden, sowie die Rücksendung des elektronischen Empfangsbekenntnisses (als Strukturdatensatz) von der oder dem Empfangenden an die Justiz.
Die ERV-Lösung erfüllt die in der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) vorgegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen und die Vorgaben für einen „sicheren Übermittlungswegs“ nach §130a Abs. 4 ZPO über das „besondere elektronische Behördenpostfach“ (beBPo). Zum Abruf des beBPos wird ein Verwaltungsportal mit einem Nutzerkonto und Postfach i.S.d. §§ 2 Abs. 2, 5 und 7 OZG verwendet.
Wie funktioniert der elektronische Rechtsverkehr in OSI?
Wenn Ihre Behörde zum ersten Mal mit dem elektronischen Rechtsverkehr (ERV) arbeiten möchte, sind für die Registrierung drei Schritte nötig:
- Schritt: Registrieren Sie Ihre Behörde im Adressverzeichnisdienst des elektronischen Rechtsverkehrs.
- Schritt: Legen Sie die notwendigen Postfächer an. Das können Sie für Ihre Behörde über dieses Portal erledigen.
- Schritt: Beauftragen Sie die Verknüpfung der in den ersten beiden Schritten angelegten Konten und damit den technischen Abruf von Nachrichten und deren Weiterleitung.