Das Zentrale IT-Management ist bemüht, seine Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (LBGG) Schleswig-Holsteins sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://serviceportal.gemeinsamonline.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im 09/2020 durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nur teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Bereiche

Gestaltung von Inhalten

  • Aussagekräftige Dokumententitel für alle Überschriften, Texte und Links befinden sich in der inhaltlichen Überarbeitung.
  • Der Einstieg in die Hilfe ist nicht ausreichend nutzergerecht aufgebaut. Eine übersichtlichere Darstellung wird erarbeitet.
  • Bei Eingabefeldern ist nicht ein autocomplete-Attribut implementiert, welches insbesondere motorisch eingeschränkten Menschen die Eingabe von Daten vereinfachen kann. Es werden Eingabevorschläge angeboten, die einfach übernommen werden können.

Bedienbarkeit

  • Nicht alle technischen Bezeichnungen der Seite wurden im Quelltext an die Sprache der Website angepasst. Dadurch kann insbesondere bei der Nutzung einer Screenreader-Software der Informationsabruf erschwert werden.

Fehleridentifizierung

  • Die Fehleridentifizierung wird abschließend inhaltlich überprüft. Nicht alle Fehlermeldungen werden so aufgezeigt, dass sie auch von Screenreadern erfasst werden können.
  • Die Startseite Servicekonto hat keine durchgängige Navigation. Das Registerelement „Akkordeon“ kann nicht von Screenreadern erkannt werden. Blinden Anwenderinnen und Anwendern wird dadurch die Orientierung erschwert.

Sonstiges

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:

  • Externe Websites und Dokumente, auf die wir verlinken, sind eventuell nicht barrierefrei.
  • Im Rahmen der Mehrsprachigkeit ist die Anwendung nicht in englischer Sprache umgesetzt.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 29.11.2021 erstellt und basiert auf einer Selbstbewertung.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verant­wort­lichen Kontaktpersonen unter Digitalisierung digitalisierung@stk.landsh.de an.

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle (https://www.landtag.ltsh.de/beauftragte/beschwerdestelle-fuer-barrieren oder https://t1p.de/csre) finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwer­de­verfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Büroanschrift:

Karolinenweg 1

24105 Kiel

Postanschrift:

Postfach 7121

24171 Kiel

Telefon: +49 431 988 1620

E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de [bzw. bbit(at)landtag.ltsh.de]