Das Zentrale IT-Management ist bemüht, seine Webseiten im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Serviceportal Gemeinsam Online.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Bereiche

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

Wahrnehmbarkeit

    • Bei diversen Formularfeldern sind deren Überschriften/Beschriftungen oder Fehlermeldungen nicht so mit den einzelnen Elementen verknüpft, dass diese vom Screenreader mit ausgegeben werden.
    • Links sind auf der Startseite und einigen Unterseiten nicht optisch als solche erkennbar, sondern wirken wie einfache Texte.
    • Es fehlen z.T. HTML-Strukturelemente für Überschriften. Absätze sind mit „leeren“ HTML-Elementen strukturiert, ein Screenreader gibt an dieser Stelle „leer“ aus.
    • Aufzählungen von Elementen sind teilweise nicht als native Liste
    • Der Text- zu Hintergrundkontrast ist teilweise nicht ausreichend im Verhältnis 4,5 zu 1.
    • Bei einzelnen Elementen wie Links ist der Fokus nicht kontrastreich genug gestaltet und die aktuelle Position dadurch nicht immer wahrnehmbar.
    • Partiell gibt es vor allem in der mobilen Ansicht kein responsives Verhalten, d.h. Texte brechen nicht schlüssig um oder Inhalte sind nur mit horizontalem Scrollen wahrnehmbar.
    • Der eingesetzte Videoplayer auf der Seite Gebärdensprache ist nicht gut wahrnehmbar, da aussagekräftige Beschriftungen für den Screenreader und ein gut sichtbarer Fokus fehlen.
    • Die Hilfe-Seiten weisen einige erhebliche Mängel in Bezug auf eine barrierefreie Dokumentation auf:
      • Der Einstieg in die Hilfe ist nicht ausreichend nutzergerecht aufgebaut, eine übersichtlichere Darstellung wird erarbeitet. Es fehlen inhaltlich erläuternde Elemente, wie eine Headline, ein Einleitungstext und eine Seitenanzahlanzeige bei den Suchergebnissen.
      • Die Spracheinstellung ist übergreifend im Hilfe-Bereich auf Englisch festgelegt, was eine Wahrnehmung für Screenreader Nutzende erschwert.
      • Bilder haben keinen aussagekräftigen Alternativtext.

    Bedienbarkeit

    • Es fehlen Auszeichnungen als sogenannte Landmarks, also Bereiche, die ein Screenreader direkt ansteuern kann. Es gibt mehrere Navigationsbereiche, die zudem keinen aussagekräftigen Titel aufweisen und somit Screenreader-Nutzern eine einfache Navigation erschweren.
    • Das Lupen-Symbol zur Suche von Onlinediensten ist nicht per Tastatur erreichbar. Auch sind bei E-Mailadressen teilweise keine Verlinkungen hinterlegt, so dass diese nicht per Tastatur geöffnet werden können.
    • Bei Eingabefeldern ist kein autocomplete-Attribut implementiert, welches insbesondere motorisch eingeschränkten Menschen die Eingabe von Daten vereinfachen kann. Es werden keine Eingabevorschläge angeboten, die einfach übernommen werden können.
    • Die aktuelle Position in z.B. der Reiteransicht im Postfachbereich wird dem Screenreader nicht mitgeteilt.
    • Die Gliederung der Formularabschnitte durch Überschriften ist nicht immer so gegeben, dass die Liste dieser Überschriften eine sinnvolle Struktur ergibt, an der sich ein Screenreader orientieren kann.
    • Die optimale Zielgröße von Bedienelementen ist teilweise zu gering, so dass besonders in der mobilen Ansicht eine Betätigung dieser erschwert ist.
    • Vereinzelt tritt eine Kontextänderung bei Eingabe auf, z.B. erscheinen Inhalte oberhalb des zuvor fokussierten Elementes.

    Verständlichkeit

    • Aussagekräftige Beschriftungen für alle Überschriften, Texte und Links befinden sich in der inhaltlichen Überarbeitung. Es fehlen teilweise komplette Beschriftungen/Labels an Elementen.
    • Einige Alternativtexte für Bedienelemente sind nicht aussagekräftig genug benannt.
    • Die Fehleridentifizierung wird abschließend inhaltlich überprüft. Nicht alle Fehlermeldungen werden so aufgezeigt, dass sie auch von Screenreadern erfasst werden können.

    Robustheit

    • Es gibt mehrere Elemente, wie Akkordeons oder das Lupensymbol der Suche, die in Ihrer Rolle falsch angelegt sind. So können diese Elemente von assistiven Technologien wie Screenreadern nicht gut wahrgenommen werden.
    • Es liegen vereinzelt Fehler in der Syntax vor („Duplicate Ids“), was zu einer fehlerhaften Ausgabe im Screenreader führen kann.
    • Pflichtfelder sind teilweise weder visuell noch für den Screenreader („erforderlich“) ausgezeichnet.
    • Teilweise sind Statusmeldungen und Änderungsansagen für Screenreader-Nutzer nicht zugänglich.
    • Eine benutzerdefinierte Einstellung im Browser in Form einer Schriftgrößenanpassung wird nicht für alle Texte übernommen.
    • Bei Anmeldung mit einem Servicekonto fehlt ein Hinweis, wie lange die Seiten noch verfügbar sind bevor eine Session beendet wird. Eine Verlängerung der zeitbegrenzten Nutzung ist auch nicht möglich.

    Sonstiges

    Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:

    • Externe Websites und Dokumente, auf die wir verlinken, sind eventuell nicht barrierefrei.
    • Im Rahmen der Mehrsprachigkeit ist die Anwendung nicht in englischer Sprache umgesetzt.

    Zeitraum der Behebung

    Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind geplant:

    • Behebung der genannten noch nicht barrierefreien Mängel bis zum Ende des 2. Quartals 2026.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 29.11.2021 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer durch Dataport AöR im Mai 2025 vorgenommenen Bewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 05.06.2025 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere Verantwortlichen Kontaktpersonen unter digitalisierung@stk.landsh.de oder wenden Sie sich postalisch an:


Staatskanzlei Schleswig-Holstein
Abtlg. 3 Zentrales IT-Management
Düsternbrooker Weg 104, 
24015 Kiel

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft. Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der oder dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Büroanschrift:

Karolinenweg 1

24105 Kiel

Postanschrift:

Postfach 7121

24171 Kiel

Telefon: +49 431 988 1612

E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de


Stand Juni 2025