Die Vollzugsbehörde stellt ggfs. Registrierung des EfA Online-Dienstes im Serviceportal des Landes/ der Vollzugsbehörde sicher
Sobald die erfolgreiche Anbindung vom umsetzenden Land mitgeteilt wurde, kann die URL zum Aufruf des produktiven Online-Dienstes im Landesredaktionssystem hinterlegt werden (in Verantwortung der Vollzugsbehörde).
Eine Bereitstellung des EfA Online-Dienstes in weiteren Portalen für entsprechende Zielgruppen kann nun ebenfalls erfolgen.
Vollzugsbehörden können den Online-Dienst über die (URL) des Online-Dienstes einbinden. Die Nutzenden können den Online-Dienst anschließend in Behördenportalen, in Redaktionssystemen, Zuständigkeitsfindern und über ähnliche Wege finden.
Darüber hinaus werden keine weiteren Einbindungs- oder Individualisierungsmöglichkeiten angeboten.
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