Wie kommt der Dienst zu den Antragstellenden?

Die Vollzugsbehörde stellt ggfs. Registrierung des EfA Online-Dienstes im Serviceportal des Landes/ der Vollzugsbehörde sicher

  • Sobald die erfolgreiche Anbindung vom umsetzenden Land mitgeteilt wurde, kann die URL zum Aufruf des produktiven Online-Dienstes im Landesredaktionssystem hinterlegt werden (in Verantwortung der Vollzugsbehörde).

Erstantrag

MZ: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGEMIZUEA

LZ: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGELAZUEA

Erhöhungsantrag

MZ: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGEMIZUEH

LZ: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGELAZUEH

Weiterleistungsantrag

MZ: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGEMIZUWA

LZ: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGELAZUWA

Änderungsmitteilung

MZ: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGEMIZUAE

LZ: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGELAZUAE


Einbindung des Online-Dienstes in Behördenportale

Eine Bereitstellung des EfA Online-Dienstes in weiteren Portalen für entsprechende Zielgruppen kann nun ebenfalls erfolgen.

Vollzugsbehörden können den Online-Dienst über die (URL) des Online-Dienstes einbinden. Die Nutzenden können den Online-Dienst anschließend in Behördenportalen, in Redaktionssystemen, Zuständigkeitsfindern und über ähnliche Wege finden.

Darüber hinaus werden keine weiteren Einbindungs- oder Individualisierungsmöglichkeiten angeboten.