Einbindung von Wahlinformationen in den Online-Dienst

Im Jahr 2026 finden in mehreren Ländern Landtags-, Abgeordnetenhaus- und Kommunalwahlen statt. Gemäß § 16 Abs. 3 Satz 3 BWO, § 15 Abs. 3 EuWO sowie nach landeswahlrechtlichen Vorschriften sind Wahlberechtigte bei einer Anmeldung über die Möglichkeit der Aufnahme in das Wählerverzeichnis zu belehren. Diese Belehrung wird den Nutzerinnen und Nutzern im Rahmen der elektronischen Anmeldung über das Portal zur Verfügung gestellt. Im Online-Dienst wird diese für einen festgelegten Zeitraum unmittelbar vor der Wahl eingeblendet und auf die relevanten Wahlinformationen Ihrer Kommune verlinkt.

Der Hinweis wird im Online-Dienst als blauer Hinweiskasten angezeigt und verweist auf die von Land oder Kommune bereitgestellten Informationen zur Eintragung in das Wählerverzeichnis.



Relevante Wahlen im Jahr 2026

LandWahlWahltermin
Sachsen-AnhaltLandtagswahl06.09.2026
NiedersachsenKommunalwahlen13.09.2026
BerlinAbgeordnetenhauswahl und zu den Bezirksverordnetenversammlungen20.09.2026
Mecklenburg-VorpommernLandtagswahl20.09.2026

Damit diese Informationen angezeigt werden können, sind durch die Länder und Kommunen Informationen bereitzustellen.

 

Welche Informationen werden benötigt?

Damit die Wahlinformation im Online-Dienst eWA eingebunden werden kann, werden folgende Angaben benötigt:

  1. Öffentlich erreichbarer Link zur Wahlinformation
    Der Link muss öffentlich aufrufbar sein und auf die für Bürgerinnen und Bürger relevante Information zur Eintragung in das Wählerverzeichnis verweisen.
  2. Veröffentlichungszeitraum im Online-Dienst
    Geben Sie an, ab welchem Datum und bis zu welchem Datum der Hinweis im Online-Dienst eWA angezeigt werden soll.
  3. Behördendaten und Ansprechperson
    Benennen Sie eine verantwortliche Ansprechperson für Rückfragen.
  4. Betroffene Kommune
    Geben Sie für jede betroffene Kommune den Amtlichen Regionalschlüssel (ARS) und den Amtlichen Gemeindeschlüssel (AGS) an.



Vorgehen zur Beauftragung der Einbindung

Verwenden Sie für die Übermittlung die bereitgestellte Exceldatei.
Senden Sie die vollständig ausgefüllte Datei per E-Mail an: dataportewa-support@dataport.de

Die Datei muss mindestens 7 Tage vor dem gewünschten Veröffentlichungsbeginn beim Support Team eingehen. Für die Wahlen im September 2026 wird empfohlen, die Angaben mit ausreichendem Vorlauf zu übermitteln, idealerweise bereits im Juni 2026.



Wichtige Hinweise zur Datenqualität

Die bereitgestellte Exceldatei wird maschinell verarbeitet. Bitte prüfen Sie die Angaben daher vor Versand sorgfältig. Dataport nimmt keine manuelle inhaltliche Prüfung der eingereichten Daten vor.

Bitte achten Sie insbesondere auf:

  • korrekten Veröffentlichungsbeginn und korrektes Veröffentlichungsende im Format TT.MM.JJJJ
  • öffentlich erreichbaren Link zur Wahlinformation
  • vollständige und korrekte Behörden- und Kontaktdaten
  • korrekte ARS- und AGS-Angaben je Kommune
  • unveränderte Struktur der Exceldatei

Bei Rückfragen zur Einbindung wenden Sie sich bitte an: dataportewa-support@dataport.de

Weitere Informationen wie die Darstellung der Wahlinformationen im Online-Dienst sowie eine Ausfüllhilfe zur Exceldatei finden Sie in diesem Info-Dokument.