Im OZG wird keine Unterscheidung zwischen einzelnen Bausteinen des einheitlichen Unternehmenskontos vorgenommen.

In den Mindestanforderungen der EfA-Dienste ist die Anbindungsverpflichtung des einheitlichen Unternehmenskontos festgehalten. Da die Anforderungen an alle Bausteine des Unternehmenskontos explizit von der Wirtschaft formuliert werden, wird zur Zeit eine bundesweite Anbindungsverpflichtung per Verwaltungsvereinbarung angestrebt.


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