Eine explizite Berechtigung muss nur erfolgen, wenn Online-Dienste zugangsbeschränkt sind. Gibt es keine Einschränkung, so muss keine explizite Berechtigung vorgenommen werden und es werden auch keine Anträge generiert. Diese Einstellung nimmt die Dienstanbietende Behörde je Online-Dienst vor.
Bei fehlender Berechtigung hat jedes Konto einer Organisation die Möglichkeit, die fehlenden Rechte zu beantragen. Dies wird durch einen Dialog unterstützt, der dem Benutzer im Falle eines verweigerten Zugriffs gezeigt wird.