Für welche Leistungen seitens Behörden eignet sich das Modul? Gibt es hier Einschränkungen?
Das Autorisierungsmodul eignet sich für alle digitalisierten Verwaltungsleistungen von Unternehmen und Organisationen:
Wirtschaftlich tätige natürliche oder juristische Personen bspw. in Form eines Unternehmens oder einer Einzelkauffrau bzw. eines Einzelkaufmanns
Eingetragene Vereine, Stiftungen, Körperschaften und sonstige Organisationen
Behörden, wenn diese wiederum Verwaltungsleistungen von anderen Behörden in Anspruch nehmen
Unser Ziel ist hier eine möglichst flächendeckende Anbindung dieser Verwaltungsleistungen an das Autorisierungsmoduls, um so den Verwaltungskunden den größtmöglichen Mehrwert zu bieten.