Zwingende Voraussetzung ist immer das Vorhandensein einer deutschen Steuernummer, unabhängig davon, auf welcher Grundlage (z.B. Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Grundsteuer) diese beruht. Ein Sitz in Deutschland ist dabei nicht notwendig.

Die Steuernummer ist das Merkmal, auf dem das ELSTER-Organisationszertifikat beruht. Existiert also für eine „Einheit“ eine eigene Steuernummer, z.B. weil diese Einheit Lohnsteuer abführt, Umsatzsteuer bezahlt oder Gewerbesteuer leisten muss, besteht die Möglichkeit, ein ELSTER-Organisationszertifikat zu beantragen.

Das bedeutet, dass auch Unternehmen/Organisationen aus dem Ausland die Möglichkeit haben, ein ELSTER-Organisationszertifikat zu beantragen, wenn sie eine deutsche Steuernummer besitzen.

Den Registrierungsprozess finden sie [hier|[https://www.elster.de/eportal/unternehmerorientiert/registrierungsprozess]]. 

Zusätzliche Informationen finden Sie auf unserer [Informations-Website|[https://info.mein-unternehmenskonto.de/]].


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