(1) In der Berechtigungssteuerung kann die Organisation sich einen Überblick über alle Unternehmenskonten verschaffen, die ihrer Organisation zugeordnet sind. Darüber hinaus können Informationen an Konten geknüpft werden, damit eine Zuordnung zu Personen in der Organisation möglich ist.

(2) Die Organisation kann mithilfe des Berechtigungsmanagements in der Berechtigungssteuerung autark steuern, welche Zugriffsrechte ihre jeweiligen Unternehmenskonten bekommen sollen. 
So könnte es beispielsweise Konten geben, die auf die Bearbeitung aller Steuerangelegenheiten berechtigt werden und andere Konten, die ausschließlich Emissionsmessberichte online einreichen sollen.

(3) Auch aus der Perspektive der digitalen Verwaltungsleistung können bei Bedarf ebenfalls Bedingungen für den Zugriff durch ihre Behörden definiert werden. So stehen einige Verwaltungsleistungen beispielsweise nur Organisationen zur Verfügung, die dem Gesundheitswesen zugeordnet werden können, während andere Leistungen auf Organisationen einer bestimmten Region limitiert sind/ sein können.


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