UVO | Online-Dienst-Steckbrief
Übersichtliche Informationen zu den aus dem OZG-Katalog bzw. dem Leistungskatalog (LeiKa) im Sinne des OZG abgedeckten Leistungen finden Sie in unserem Online-Dienst Steckbrief.
| Onlinedienst-Steckbrief UVO | |||
|---|---|---|---|
| OZG-ID | 10035 | 10335 | 10335 |
| OZG-LEISTUNG | Unterhaltsvorschuss | Unterhaltsvorschuss | Unterhaltsvorschuss |
| Themenfeld | Familie & Kind | Familie & Kind | Familie & Kind |
| OD KEY | 156925 | 156635 | 156634 |
| Onlinedienst | Unterhaltsvorschuss Erstantrag | Unterhaltsvorschuss Jährliche Überprüfung | Unterhaltsvorschuss Nachreichen von Informationen |
| Leistungsbezeichnung | Unterhaltsvorschuss Bewilligung | Unterhaltsvorschuss Jährliche Anspruchsüberprüfung Bewilligung | Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung Bewilligung |
| Link zum Onlinedienst (Prod) | Link | Link | Link |
| Testumgang (Stage) | Link | Link | Link |
| Leistungsschlüssel | 99107021017000 | 99107102017000 | 99107103017000 |
| Leistungsbeschreibung | Einem alleinerziehenden Elternteil soll ermöglicht werden, einen Unterhaltsvorschuss für das Kind beim zuständigen Jugendamt zu beantragen, da das familienferne Elternteil keinen Unterhalt zahlt. Wird Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt an das Kind gezahlt, geht die Forderung auf Unterhalt gegenüber dem Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, auf das Land über (soweit sie besteht und maximal in Höhe des Unterhaltsvorschusses). | Im Rahmen dieses ODs / Leistung soll geprüft werden. ob die Voraussetzungen der AntragsstellerInnen für den beantragten / bezogenenen Unterhaltsvorschuss noch gegeben sind. | Im Rahmen von NavI soll es den AntragsstellerInnen möglich gemacht werden, Dokumente zum UVO Erstantrag nachzureichen. |
| Allgemeine Dienstbeschreibung | Sie sind alleinerziehend und der andere Elternteil zahlt keinen oder zu wenig Unterhalt? Es ist möglich, dass Ihr Kind Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat. Dieser hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern. | Sie sind alleinerziehend und der andere Elternteil zahlt keinen oder zu wenig Unterhalt? Es ist möglich, dass Ihr Kind Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat. Dieser hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern. | Sie sind alleinerziehend und der andere Elternteil zahlt keinen oder zu wenig Unterhalt? Es ist möglich, dass Ihr Kind Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat. Dieser hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern. |
| Rechtsgrundlage | § 1 Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz) § 1612a Absatz 1 Satz 3 Nummer 1, 2 oder 3 Bürgerliches Gesetzbuch | §§ 1 Absatz 3, 6 Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz) | § 6 Absatz 4 Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) |
| Erreichbarkeit Reifegrad 3 (Info) | Typ 2/3 | Typ 2/3 | |
| DVDV-Organisationskategorie | Unterhaltsvorschussstelle (uvs) | Unterhaltsvorschussstelle (uvs) | Unterhaltsvorschussstelle (uvs) |
| Anbindungsvarianten / Transportwege | dDataBox, OSCI/XTA, XTA-WS, FIT-Connect (demnächst) | dDataBox, OSCI/XTA, XTA-WS, FIT-Connect (demnächst) | dDataBox |
| URN | urn:de:fim:leika:leistung:99107021017000 | urn:de:fim:leika:leistung:99107102017000 | urn:de:fim:leika:leistung:99107103017000 |
| Schema-URI | urn:xoev-de:kosit:standard:xfamilie_1.3.0 | urn:xoev-de:kosit:standard:xfamilie_1.3.0 | - |