high voltage Informationen zu den aus dem OZG-Katalog bzw. dem Leistungskatalog (LeiKa) abgedeckten Leistungen finden Sie in unserem Online-Dienst-Steckbrief. 
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Online-Dienst-Steckbrief Wohngeld
OZG-ID1009210092100921009210092100921009210092
OZG-LEISTUNGWohngeldWohngeldWohngeldWohngeldWohngeldWohngeldWohngeldWohngeld
ThemenfeldArbeit & RuhestandArbeit & RuhestandArbeit & RuhestandArbeit & RuhestandArbeit & RuhestandArbeit & RuhestandArbeit & RuhestandArbeit & Ruhestand
OD KEY156766156763156767156765156769156764156770156768
Onlinedienst

Wohngeld Lastenzuschuss Erhöhung

Wohngeld Lastenzuschuss ErstantragWohngeld Lastenzuschuss WeiterleistungWohngeld Lastenzuschuss ÄnderungsmitteilungWohngeld Mietzuschuss ErhöhungWohngeld Mietzuschuss ErstantragWohngeld Mietzuschuss WeiterleistungWohngeld Mietzuschuss Änderungsmitteilung
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Leistungsschlüssel9910702301100199107023037000991070230370019910702301100399107023011001991070230370009910702303700199107023011003
LeistungsbeschreibungMit diesem Online-Dienst stellt ein Bürger einen Erhöhungsantrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss zum Eigenheim) bei seiner Wohngeldstelle in der Kommune.Mit diesem Online-Dienst stellt ein Bürger einen Erstantrag auf Wohngeld für Eigenheim (Lastenzuschuss) bei seiner Wohngeldstelle in der Kommune.Mit diesem Online-Dienst stellt ein Bürger einen Weiterleistungsantrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss zum Eigenheim) bei seiner Wohngeldstelle in der Kommune.Mit diesem Online-Dienst informiert ein Bürger  seine Wohngeldstelle in der Kommune über Veränderungen in Bezug auf seine Wohngeldleistungen.Mit diesem Online-Dienst stellt ein Bürger einen Erhöhungsantrag auf Wohngeld (Mietzuschuss zur Wohnung) bei seiner Wohngeldstelle in der Kommune.Mit diesem Online-Dienst stellt ein Bürger einen Erstantrag auf Wohngeld für eine Mietwohnung bei seiner Wohngeldstelle in der Kommune.Wohngeld wird nur für einen bestimmten Zeitraum bewilligt. Wenn danach Wohngeld weiterhin benötigt wird, kann ein Weiterleistungsantrag gestellt werden. Um einen Weiterleistungsantrag handelt es sich, wenn sich der neue Bewilligungszeitraum ohne Unterbrechung an den abgelaufenen Bewilligungszeitraum anschließt. Entsteht durch einen später gestellten Antrag eine Unterbrechung der Wohngeldleistung, handelt es sich um einen neuen Antrag (Erstantrag).Mit diesem Online-Dienst informiert ein Bürger seine Wohngeldstelle in der Kommune über Veränderungen in Bezug auf seine Wohngeldleistungen.
Allgemeine DienstbeschreibungWenn das Einkommen eines privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für den Wohnraum zu tragen, kann es einen Rechtsanspruch auf Wohngeld geben. Wohngeld wird für Mieter:innen als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum als Lastenzuschuss auf Antrag bei den jeweiligen zuständigen Stellen gewährt. Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind unter anderem Bezieher:innen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.Wenn das Einkommen eines privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für den Wohnraum zu tragen, kann es einen Rechtsanspruch auf Wohngeld geben. Wohngeld wird für Mieter:innen als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum als Lastenzuschuss auf Antrag bei den jeweiligen zuständigen Stellen gewährt. Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind unter anderem Bezieher:innen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.Wenn das Einkommen eines privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für den Wohnraum zu tragen, kann es einen Rechtsanspruch auf Wohngeld geben. Wohngeld wird für Mieter:innen als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum als Lastenzuschuss auf Antrag bei den jeweiligen zuständigen Stellen gewährt. Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind unter anderem Bezieher:innen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.Wenn das Einkommen eines privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für den Wohnraum zu tragen, kann es einen Rechtsanspruch auf Wohngeld geben. Wohngeld wird für Mieter:innen als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum als Lastenzuschuss auf Antrag bei den jeweiligen zuständigen Stellen gewährt. Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind unter anderem Bezieher:innen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.Wenn das Einkommen eines privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für den Wohnraum zu tragen, kann es einen Rechtsanspruch auf Wohngeld geben. Wohngeld wird für Mieter:innen als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum als Lastenzuschuss auf Antrag bei den jeweiligen zuständigen Stellen gewährt. Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind unter anderem Bezieher:innen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.Wenn das Einkommen eines privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für den Wohnraum zu tragen, kann es einen Rechtsanspruch auf Wohngeld geben. Wohngeld wird für Mieter:innen als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum als Lastenzuschuss auf Antrag bei den jeweiligen zuständigen Stellen gewährt. Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind unter anderem Bezieher:innen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.Wenn das Einkommen eines privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für den Wohnraum zu tragen, kann es einen Rechtsanspruch auf Wohngeld geben. Wohngeld wird für Mieter:innen als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum als Lastenzuschuss auf Antrag bei den jeweiligen zuständigen Stellen gewährt. Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind unter anderem Bezieher:innen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.Wenn das Einkommen eines privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für den Wohnraum zu tragen, kann es einen Rechtsanspruch auf Wohngeld geben. Wohngeld wird für Mieter:innen als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum als Lastenzuschuss auf Antrag bei den jeweiligen zuständigen Stellen gewährt. Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind unter anderem Bezieher:innen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
DVDV-OrganisationskategorieWohngeldbehörde (wgb)Wohngeldbehörde (wgb)Wohngeldbehörde (wgb)Wohngeldbehörde (wgb)Wohngeldbehörde (wgb)Wohngeldbehörde (wgb)Wohngeldbehörde (wgb)Wohngeldbehörde (wgb)
Anbindungsvarianten / TransportwegedDataBox, XTA, XTA-WS, FIT-ConnectdDataBox, XTA, XTA-WS, FIT-ConnectdDataBox, XTA, XTA-WS, FIT-ConnectdDataBox, XTA, XTA-WS, FIT-ConnectdDataBox, XTA, XTA-WS, FIT-ConnectdDataBox, XTA, XTA-WS, FIT-ConnectdDataBox, XTA, XTA-WS, FIT-ConnectdDataBox, XTA, XTA-WS, FIT-Connect
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