Online-Dienst-Steckbrief | Wohngeld
Informationen zu den aus dem OZG-Katalog bzw. dem Leistungskatalog (LeiKa) abgedeckten Leistungen finden Sie in unserem Online-Dienst-Steckbrief.
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| Online-Dienst-Steckbrief Wohngeld | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| OZG-ID | 10092 | 10092 | 10092 | 10092 | 10092 | 10092 | 10092 | 10092 |
| OZG-LEISTUNG | Wohngeld | Wohngeld | Wohngeld | Wohngeld | Wohngeld | Wohngeld | Wohngeld | Wohngeld |
| Themenfeld | Arbeit & Ruhestand | Arbeit & Ruhestand | Arbeit & Ruhestand | Arbeit & Ruhestand | Arbeit & Ruhestand | Arbeit & Ruhestand | Arbeit & Ruhestand | Arbeit & Ruhestand |
| OD KEY | 156766 | 156763 | 156767 | 156765 | 156769 | 156764 | 156770 | 156768 |
| Onlinedienst | Wohngeld Lastenzuschuss Erhöhung | Wohngeld Lastenzuschuss Erstantrag | Wohngeld Lastenzuschuss Weiterleistung | Wohngeld Lastenzuschuss Änderungsmitteilung | Wohngeld Mietzuschuss Erhöhung | Wohngeld Mietzuschuss Erstantrag | Wohngeld Mietzuschuss Weiterleistung | Wohngeld Mietzuschuss Änderungsmitteilung |
| Link zum Onlinedienst (Prod) | Link | Link | Link | Link | Link | Link | Link | Link |
| Testzugang (Stage) | Link | Link | Link | Link | Link | Link | Link | Link |
| Leistungsschlüssel | 99107023011001 | 99107023037000 | 99107023037001 | 99107023011003 | 99107023011001 | 99107023037000 | 99107023037001 | 99107023011003 |
| Leistungsbeschreibung | Mit diesem Online-Dienst stellt ein Bürger einen Erhöhungsantrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss zum Eigenheim) bei seiner Wohngeldstelle in der Kommune. | Mit diesem Online-Dienst stellt ein Bürger einen Erstantrag auf Wohngeld für Eigenheim (Lastenzuschuss) bei seiner Wohngeldstelle in der Kommune. | Mit diesem Online-Dienst stellt ein Bürger einen Weiterleistungsantrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss zum Eigenheim) bei seiner Wohngeldstelle in der Kommune. | Mit diesem Online-Dienst informiert ein Bürger seine Wohngeldstelle in der Kommune über Veränderungen in Bezug auf seine Wohngeldleistungen. | Mit diesem Online-Dienst stellt ein Bürger einen Erhöhungsantrag auf Wohngeld (Mietzuschuss zur Wohnung) bei seiner Wohngeldstelle in der Kommune. | Mit diesem Online-Dienst stellt ein Bürger einen Erstantrag auf Wohngeld für eine Mietwohnung bei seiner Wohngeldstelle in der Kommune. | Wohngeld wird nur für einen bestimmten Zeitraum bewilligt. Wenn danach Wohngeld weiterhin benötigt wird, kann ein Weiterleistungsantrag gestellt werden. Um einen Weiterleistungsantrag handelt es sich, wenn sich der neue Bewilligungszeitraum ohne Unterbrechung an den abgelaufenen Bewilligungszeitraum anschließt. Entsteht durch einen später gestellten Antrag eine Unterbrechung der Wohngeldleistung, handelt es sich um einen neuen Antrag (Erstantrag). | Mit diesem Online-Dienst informiert ein Bürger seine Wohngeldstelle in der Kommune über Veränderungen in Bezug auf seine Wohngeldleistungen. |
| Allgemeine Dienstbeschreibung | Wenn das Einkommen eines privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für den Wohnraum zu tragen, kann es einen Rechtsanspruch auf Wohngeld geben. Wohngeld wird für Mieter:innen als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum als Lastenzuschuss auf Antrag bei den jeweiligen zuständigen Stellen gewährt. Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind unter anderem Bezieher:innen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind. | Wenn das Einkommen eines privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für den Wohnraum zu tragen, kann es einen Rechtsanspruch auf Wohngeld geben. Wohngeld wird für Mieter:innen als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum als Lastenzuschuss auf Antrag bei den jeweiligen zuständigen Stellen gewährt. Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind unter anderem Bezieher:innen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind. | Wenn das Einkommen eines privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für den Wohnraum zu tragen, kann es einen Rechtsanspruch auf Wohngeld geben. Wohngeld wird für Mieter:innen als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum als Lastenzuschuss auf Antrag bei den jeweiligen zuständigen Stellen gewährt. Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind unter anderem Bezieher:innen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind. | Wenn das Einkommen eines privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für den Wohnraum zu tragen, kann es einen Rechtsanspruch auf Wohngeld geben. Wohngeld wird für Mieter:innen als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum als Lastenzuschuss auf Antrag bei den jeweiligen zuständigen Stellen gewährt. Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind unter anderem Bezieher:innen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind. | Wenn das Einkommen eines privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für den Wohnraum zu tragen, kann es einen Rechtsanspruch auf Wohngeld geben. Wohngeld wird für Mieter:innen als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum als Lastenzuschuss auf Antrag bei den jeweiligen zuständigen Stellen gewährt. Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind unter anderem Bezieher:innen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind. | Wenn das Einkommen eines privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für den Wohnraum zu tragen, kann es einen Rechtsanspruch auf Wohngeld geben. Wohngeld wird für Mieter:innen als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum als Lastenzuschuss auf Antrag bei den jeweiligen zuständigen Stellen gewährt. Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind unter anderem Bezieher:innen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind. | Wenn das Einkommen eines privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für den Wohnraum zu tragen, kann es einen Rechtsanspruch auf Wohngeld geben. Wohngeld wird für Mieter:innen als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum als Lastenzuschuss auf Antrag bei den jeweiligen zuständigen Stellen gewährt. Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind unter anderem Bezieher:innen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind. | Wenn das Einkommen eines privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für den Wohnraum zu tragen, kann es einen Rechtsanspruch auf Wohngeld geben. Wohngeld wird für Mieter:innen als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum als Lastenzuschuss auf Antrag bei den jeweiligen zuständigen Stellen gewährt. Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind unter anderem Bezieher:innen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind. |
| DVDV-Organisationskategorie | Wohngeldbehörde (wgb) | Wohngeldbehörde (wgb) | Wohngeldbehörde (wgb) | Wohngeldbehörde (wgb) | Wohngeldbehörde (wgb) | Wohngeldbehörde (wgb) | Wohngeldbehörde (wgb) | Wohngeldbehörde (wgb) |
| Anbindungsvarianten / Transportwege | dDataBox, XTA, XTA-WS, FIT-Connect | dDataBox, XTA, XTA-WS, FIT-Connect | dDataBox, XTA, XTA-WS, FIT-Connect | dDataBox, XTA, XTA-WS, FIT-Connect | dDataBox, XTA, XTA-WS, FIT-Connect | dDataBox, XTA, XTA-WS, FIT-Connect | dDataBox, XTA, XTA-WS, FIT-Connect | dDataBox, XTA, XTA-WS, FIT-Connect |
| URN | urn:de:fim:leika:leistung:99107023011001 | urn:de:fim:leika:leistung:99107023037000 | urn:de:fim:leika:leistung:99107023037001 | urn:de:fim:leika:leistung:99107023011003 | urn:de:fim:leika:leistung:99107023011001 | urn:de:fim:leika:leistung:99107023037000 | urn:de:fim:leika:leistung:99107023037001 | urn:de:fim:leika:leistung:99107023011003 |
| Schema-URI | urn:xoev-de:xfall:standard:fim-s01000000128_1.6.1 | urn:xoev-de:xfall:standard:fim-S01000000126_1.6.1 | urn:xoev-de:xfall:standard:fim-s01000000127_1.6.1 | urn:xoev-de:xfall:standard:fim-s01000000129_1.6.1 | urn:xoev-de:xfall:standard:fim-s01000000125_1.6.1 | urn:xoev-de:xfall:standard:fim-s01000000123_1.6.1 | urn:xoev-de:xfall:standard:fim-s01000000124_1.6.1 | urn:xoev-de:xfall:standard:fim-s01000000130_1.6.1 |