Wenn Nutzer:innen die Ummeldungsdaten im Online-Dienst entsprechend eingetragen, geprüft und abgesendet haben, wird der komplette Datensatz vom Online-Dienst an die Zuzugsmeldebehörde übermittelt und wird dann dort weiter bearbeitet.




Die Zuzugsmeldebehörde erhält die Daten über die XMeld-Nachricht 1704. 

Falls die Nutzer:in zur Übermittlung ihrer E-Mail-Adresse an die zuständige Behörde zugestimmt hat, kann die Sachbearbeitung für Rückfragen die Nutzer:in direkt kontaktieren.


Im Fachverfahren kann die Sachbearbeitung eine Prüfung vornehmen, wobei die folgenden drei Handlungsoptionen zur Verfügung stehen:

  1. Anmeldung wird angenommen: Das Melderegister wird aktualisiert und die Meldebestätigung wird vom Fachverfahren an den Online-Dienst gesendet. Der Online-Dienst lässt das Dokument elektronisch durch die Bundesdruckerei siegeln und stellt es der Nutzer:in zur Verfügung. Die Nutzerreise im Online Dienst geht mit „Ausweisdokumente im Online-Dienst aktualisieren“ weiter.

  2. (Fallback-Option) Bestätigungscodeschreiben an die neue Anschrift versenden: Nutzer:in muss Bestätigungscode im Online-Dienst eingeben. Hierfür muss die Meldebehörde das Bestätigungscodeschreiben an die Nutzer:in postalisch senden. Anschließend geht die Nutzerreise mit „Bestätigungscode eingeben“ weiter.

  3. Anmeldung wird abgelehnt: Nutzer:in erhält eine entsprechende Benachrichtigung per E-Mail und kann im Online-Dienst die Rückmeldung der Meldebehörde anschauen. Zudem wird die Nutzer:in gebeten, ein Termin mit der Meldebehörde zu vereinbaren.

Freihaltezone für VDSiegel auf der Meldebestätigung

Die Meldebestätigung wird nach erfolgreicher Anmeldung im EfA Online-Dienst „Elektronischen Wohnsitzanmeldung“ ausgestellt. Die Vorlage der Meldebestätigung, die von den Fachverfahrensherstellern bereitgestellt wird, kann individuell von den Meldebehörden angepasst werden.

Damit es zu keinen Überlagerungen kommt, ist auf der Meldebestätigung ein freier Bereich für das im Anschluss von der Bundesdruckerei aufgebrachte VDSiegel (optischer QR-Code) einzuhalten. Dieser Bereich misst 7 cm Breite und 9 cm Höhe und befindet sich 2,5 cm vom unteren sowie 1 cm vom rechten Rand entfernt. Der Platz darf nicht mit anderen Informationen belegt sein, um die Lesbarkeit des Codes zu gewährleisten.

Dieses Dokument veranschaulicht den Bereich, der freizuhalten ist.