Wenn Nutzer:innen die Ummeldungsdaten im Online-Dienst entsprechend eingetragen, geprüft und abgesendet haben, wird der komplette Datensatz vom Online-Dienst an die Zuzugsmeldebehörde übermittelt und wird dann dort weiter bearbeitet.




Die Zuzugsmeldebehörde erhält die Daten über die XMeld-Nachricht 1704. 

Falls die Nutzer:in zur Übermittlung ihrer E-Mail-Adresse an die zuständige Behörde zugestimmt hat, kann die Sachbearbeitung für Rückfragen die Nutzer:in direkt kontaktieren.


Im Fachverfahren kann die Sachbearbeitung eine Prüfung vornehmen, wobei die folgenden drei Handlungsoptionen zur Verfügung stehen:

  1. Anmeldung wird angenommen: Das Melderegister wird aktualisiert und die Meldebestätigung wird vom Fachverfahren an den Online-Dienst gesendet. Der Online-Dienst lässt das Dokument elektronisch durch die Bundesdruckerei siegeln und stellt es der Nutzer:in zur Verfügung. Die Nutzerreise im Online Dienst geht mit „Ausweisdokumente im Online-Dienst aktualisieren“ weiter.

  2. (Fallback-Option) Bestätigungscodeschreiben an die neue Anschrift versenden: Nutzer:in muss Bestätigungscode im Online-Dienst eingeben. Hierfür muss die Meldebehörde das Bestätigungscodeschreiben an die Nutzer:in postalisch senden. Anschließend geht die Nutzerreise mit „Bestätigungscode eingeben“ weiter.

  3. Anmeldung wird abgelehnt: Nutzer:in erhält eine entsprechende Benachrichtigung per E-Mail und kann im Online-Dienst die Rückmeldung der Meldebehörde anschauen. Zudem wird die Nutzer:in gebeten, ein Termin mit der Meldebehörde zu vereinbaren.