Wenn Nutzer:innen die Ummeldungsdaten im Online-Dienst entsprechend eingetragen, geprüft und abgesendet haben, wird der komplette Datensatz vom Online-Dienst an die Zuzugsmeldebehörde übermittelt und wird dann dort weiter bearbeitet.
Die Zuzugsmeldebehörde erhält die Daten über die XMeld-Nachricht 1704.
Falls die Nutzer:in zur Übermittlung ihrer E-Mail-Adresse an die zuständige Behörde zugestimmt hat, kann die Sachbearbeitung für Rückfragen die Nutzer:in direkt kontaktieren.
Im Fachverfahren kann die Sachbearbeitung eine Prüfung vornehmen, wobei die folgenden drei Handlungsoptionen zur Verfügung stehen:
Anmeldung wird angenommen: Das Melderegister wird aktualisiert und die Meldebestätigung wird vom Fachverfahren an den Online-Dienst gesendet. Der Online-Dienst lässt das Dokument elektronisch durch die Bundesdruckerei siegeln und stellt es der Nutzer:in zur Verfügung. Die Nutzerreise im Online Dienst geht mit „Ausweisdokumente im Online-Dienst aktualisieren“ weiter.
(Fallback-Option) Bestätigungscodeschreiben an die neue Anschrift versenden: Nutzer:in muss Bestätigungscode im Online-Dienst eingeben. Hierfür muss die Meldebehörde das Bestätigungscodeschreiben an die Nutzer:in postalisch senden. Anschließend geht die Nutzerreise mit „Bestätigungscode eingeben“ weiter.
Anmeldung wird abgelehnt: Nutzer:in erhält eine entsprechende Benachrichtigung per E-Mail und kann im Online-Dienst die Rückmeldung der Meldebehörde anschauen. Zudem wird die Nutzer:in gebeten, ein Termin mit der Meldebehörde zu vereinbaren.
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