Logo | Das Logo der Kommune kann im Online-Dienst beim Absenden eingeblendet werden. |
Kontaktdaten der für den Online-Dienst zuständigen Behörde | Falls innerhalb der Kommune unterschiedliche Ämter für die Anmeldung zuständig sind, kann für den Online-Dienst ein dediziertes Amt für die Bearbeitung der Online-Anmeldung bestimmt werden. Ansonsten werden die im PVOG hinterlegten Kontaktdaten der zuständigen Meldebehörde angezeigt. |
Support-Telefonnummer, Support-E-Mail & Support-Kontaktformular | Im Prozess des Online-Dienstes wird an mehreren Stellen auf die Supportmöglichkeiten hingewiesen. Die entsprechende Kontaktinformationen müssen je Kommune gepflegt werden. |
Terminfindungslink | Sollte der Antrag nicht vollständig digital abgeschlossen werden können, soll den Nutzer:innen die Möglichkeit eingeräumt werden, einen Termin in der Behörde zu vereinbaren. |
Datenschutzerklärung der empfangenden Behörde im Online-Dienst | Die mitnutzende Behörde kann optional eine eigene Datenschutzerklärung für das Fachverfahren hinterlegen. Die Datenschutzerklärung wird von der mitnutzenden Kommune im Internet veröffentlicht und im Online-Dienst durch einen Link eingebunden. |
Wahlinformation | Die Wahlinformation der mitnutzenden Kommune nach § 16 Abs. 3 BWO, § 15 Abs. 3 EuWO bzw. den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften kann im Online-Dienst eingebunden werden. Die mitnutzende Kommune veröffentlicht im Internet die Wahlinformation und im Online-Dienst wird der Link eingebunden. |
Rücksendeadresse für Adressaufkleber | Für den Serienbrief für die Adress- und Wohnortaufkleber, der von der Bundesdruckerei gedruckt und versandt wird, muss eine Rücksendeadresse für den Fall einer möglichen Nichtzustellung hinterlegt werden. Die Länge dieses Feldes ist auf 70 Zeichen beschränkt. |
Verknüpfung von weiteren Online-Diensten (max. 3) | Es können bis zu drei weitere kommunale Online-Dienste verknüpft werden, welche der Nutzer:in in einer E-Mail-Benachrichtigung angezeigt werden. |