high voltage Informationen zu den aus dem OZG-Katalog bzw. dem Leistungskatalog (LeiKa) abgedeckten Leistungen finden Sie in unserem Online-Dienst-Steckbrief. 

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Online-Dienst-Steckbrief Fischerei














OZG-ID10727107271072710727107271072710727107271072710727107271072710727107271072710727
OZG-LEISTUNGFischereiFischereiFischereiFischereiFischereiFischereiFischereiFischereiFischereiFischereiFischereiFischereiFischereiFischereiFischereiFischerei
ThemenfeldUmweltUmweltUmweltUmweltUmweltUmweltUmweltUmweltUmweltUmweltUmweltUmweltUmweltUmweltUmweltUmwelt
OD KEY156805156807156804156783156784156785156786156787156788156789156790156791156857157401157402157442
OnlinedienstFischereiabgabe ZahlungUrlauber- und Ausländer-fischereischeinFischereischein AusstellungLöschung Fischereifahrzeug AalfischereiLöschung eines Berufsfischers als AalfischerJahresmeldung AalbesatzJahresmeldung Aalfang BerufsfischereiRegistrierung Fischereifahrzeug AalfischereiRegistrierung eines Berufsfischers AalfischereiEinführung nicht heimischer Arten AquakulturAusnahmegen. nach Fischereiverordnungen der LänderAusnahmegenehmigung Fischfang in FischwegenAusnahmegenehmigung Fischfang mit ElektrizitätGenehmigung eines FischereipachtvertragsAnzeige eines FischereipachtvertragsSonderfischereischein
Link zum Onlinedienst (Prod)LinkLinkLinkLinkLinkLinkLinkLinkLinkLinkLinkLinkLinkLinkLinkLink
Testzugang (Stage)LinkLinkLinkLinkLinkLinkLinkLinkLinkLinkLinkLinkLink-LinkLink
Leistungsschlüssel99042010131000990420180060009904200101200099042030261002990420302610019904203326100099042032261000990420302610049904203026100399042031006000990420140060009904201300600099042008006000990420160060009904201226100099042017006000
LeistungsbeschreibungMit diesem Onlinedienst können Sie die Fischereiabgabe in den am Dienst teilnehmenden Bundesländern entrichten. Sie erhalten einen digitalen Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe. Je nach landesrechtlichen Regelungen ist dieser Nachweis beim Fischfang mitzuführen.Wenn Sie Angeln oder Fischen möchten, ohne einen Fischereischein zu besitzen, können Sie in einigen Bundesländern für einen begrenzten Zeitraum einen Urlauber- oder Ausländer-fischereischein beantragen.Über diesen Onlinedienst können Sie die erstmalige Ausstellung eines Fischereischeins nach bestandener Prüfung oder die Ersatzausstellung eines Fischereischeins (z. B. nach Verlust oder nach einer Namensänderung) beantragen.

Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben möchten, müssen Sie die Abmeldung der zuständigen Fischereibehörde melden.

Wenn Sie die Aalfischerei in einem Gebiet aufgeben möchten, müssen Sie sich bei der zuständigen Fischereibehörde abmelden.Wenn Sie Aale in Gewässer einsetzen (Besatz), müssen Sie dies aufzeichnen und als Jahresmeldung an die zuständige Behörde senden.Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen, müssen Sie für jeden Fangvorgang schriftliche Aufzeichnungen als Jahresmeldung an die zuständige Fischereibehörde senden.Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei nutzen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Fischereibehörde registrieren.Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie sich bei der zuständigen Fischereibehörde als Person registrieren.Wenn Sie eine Aquakultur betreiben und beabsichtigen nicht heimische Fischarten einzuführen oder gebietsfremde Arten umzusiedeln, müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Genehmigung stellen.Wenn Sie in Schonzeiten und/oder über die Mindestmaße fischen möchten, müssen Sie eine Ausnahme-genehmigung bei der zuständigen Fischereibehörde beantragen.Wenn Sie in Fischwegen fischen möchten, müssen Sie nachweisen, dass dies zur wissenschaftlichen Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Fischwegs oder aus Gründen des Fischartenschutzes geschieht. Grundsätzlich ist das Fischen in Fischwegen verboten.Die Elektrofischerei zählt zu den verbotenen Fangmethoden (§31 Abs. 3 LFischG). Die oberste Fischereibehörde kann Ausnahmen von diesem Verbot durch Verordnung zulassen (§ 6 Abs. 1 BiFVO und §8 Abs. 1 KüFVO).

Hier können Sie Ihren Fischereipachtvertrag zur Übertragung des Fischereirechts an einem Gewässer bei der oberen Fischereibehörde zur Genehmigung einreichen.

Wenn Sie als Pächter oder Pächterin einen Fischereipachtvertrag (oder Unterpachtvertrag) abgeschlossen oder geändert haben, ist dies der zuständigen Fischereibehörde anzuzeigen.

Wenn Sie aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischereischeinprüfung (Fischerprüfung) ablegen können, kann ein Fischereischein mit Begleitung erteilt werden.

DVDV-OrganisationskategorieFischereibehörde (fib)Fischereibehörde (fib)Fischereibehörde (fib)Fischereibehörde (fib)Fischereibehörde (fib)Fischereibehörde (fib)Fischereibehörde (fib)Fischereibehörde (fib)Fischereibehörde (fib)Fischereibehörde (fib)Fischereibehörde (fib)Fischereibehörde (fib)Fischereibehörde (fib)Fischereibehörde (fib)Fischereibehörde (fib)Fischereibehörde (fib)
Anbindungsvarianten / TransportwegedDataBox, XTAdDataBox, XTAdDataBox, XTAdDataBoxdDataBoxdDataBoxdDataBoxdDataBoxdDataBoxdDataBoxdDataBoxdDataBoxdDataBox


FachverfahrenDigiFischDokDigiFischDokDigiFischDok-------------
URNSetzt sich immer zusammen aus "urn:de:fim:leika:leistung:" + Leistungsschlüssel | Zum Beispiel für Fischereiabgabe Zahlung: urn:de:fim:leika:leistung:99042010131000
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