Für die elektronische Wohnsitzanmeldung muss das genutzte Fachverfahren der Behörde ertüchtigt werden. 





Die Bearbeitung der Wohnsitzanmeldungen wird in Kommunen durch ein Fachverfahren vorgenommen.

Dieses Fachverfahren wird auch für Wohnsitzanmeldungen genutzt, welche von den Bürgern digital über den Online-Dienst vorgenommen werden.


Vorgaben für das Fachverfahren

 

  • Bei dem melderechtlichen Teil der elektronischen Wohnsitzanmeldung wird für die Kommunikation zwischen den Online-Dienst und der Meldebehörde das etablierte Nachrichtenformat XMeld genutzt.


  • Für den ausweisrechtlichen Teil der elektronischen Wohnsitzanmeldung ist zur Kommunikation zwischen dem Online-Dienst und den Ausweisbehörden ein neues Nachrichtenformat eWAPA eingeführt worden, dass die zuständige Personalausweis- bzw. eID-Karte-Behörde über die Chipaktualisierung des neuen Personalausweises oder der eID-Karte informiert. Die eWAPA-Nachricht ist aktuell noch ein proprietärer Standard. Diese wird zum 01.05.2025 in den neuen Standard XPassAusweis übergehen. Hiermit werden die entsprechenden Ausweisregister fortgeschrieben.

    Des Weiteren muss im DSGVO-Kontext die Einwilligung der Nutzer:innen für die Datenverarbeitung, die im Online-Dienst eingeholt und mit der eWAPA-Nachricht übermittelt wurde, gespeichert werden.


Bestehende Fachverfahrens-Lösungen

Im Rahmen der Pilotierung wurde bereits mit den folgenden Fachverfahrens-Herstellern eine Lösung (sog. eWA-Modul bzw. Lizenz) entwickelt:

  • AKDB
  • HSH
  • Komm.ONE.

Mit der regisafe/adKOMM befindet sich die Lösung aktuell im Aufbau.

Zudem bestehenTeststrecken zwischen dem Online-Dienst und den verschiedenen FV-Herstellern (sog. Integrationsteststrecken).


Kosten

 Die Ertüchtigung des Fachverfahrens sind mit Kosten verbunden. Ob die Kommune die Kosten trägt und sich eigenständig um die Ertüchtigung des Fachverfahrens kümmern muss, ist abhängig von den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes. Wenden Sie sich hierzu bei Fragen an Ihre „Roll-In Organisation“.