Für die Nutzung des Dienstes müssen im Deutschen Verwaltungsdienstverzeichnis (DVDV) Dienste in der aktuellen XMeld und XPass Version eingetragen werden.





XMELD 

Das Deutsche Verwaltungsdienstverzeichnis (kurz DVDV) ermöglicht dem Online-Dienst den bundesweit sicheren und rechtskonformen Datenaustausch. Für die Nutzung des Online-Dienstes muss jede Kommune die folgenden Dienste in der aktuellen Version anbieten.

Dienst

Nachrichten

Kategorie

xmeldXXYYVorausgefuellterMeldeschein

XMeld-Nachricht 1702 und 1703

Meldebehörde

xmeldXXYYeAnmeldung2mb

XMeld-Nachricht 1704 und 1706

Meldebehörde

xpassausweisXXYYOnlinedienstFortschreibung-Asynchron

XPassAusweis-Nachricht 9501

Personalausweisbehörde

xpassausweisXXYYOnlinedienstFortschreibung-Asynchron

XPassAusweis-Nachricht 9502

Passbehörde

xpassausweisXXYYOnlinedienstFortschreibung-Asynchron

XPassAusweis-Nachricht 9503

eID-Kartenbehörde

Aktualisierung bei Releasewechsel

Die Standards XMeld und XPassAusweis haben jedes Jahr am 01.05. und 01.11. einen neuen Release. Im DVDV muss zum jeweiligen Stichtag die aktuelle Version des jeweiligen Dienstes eingetragen sein. Die Bezeichnung des Dienstes setzt sich aus Jahr und Monat des Releases zusammen.

Zum Beispiel ist das XMeld-Release am 01.05.2025 die Version 25.05. Im Dienstnamen wird das XX mit dem Jahr (z.B. 25) ersetzt und YY mit dem Monat (z.B. 05). In diesem Beispiel müssen ab dem 01.05.2025 die Dienste „xmeld2505VorausgefuellterMeldeschein“ und „xmeld2505eAnmeldung2mb“ für den melderechtlichen Teil der Kommunikation angeboten werden.

Zudem muss für den ausweisrechtlichen Teil ab dem 01.05.2025 der Dienst „xpassausweis2505OnlinedienstFortschreibung-Asynchron“ von Personal-, Pass- und eID-Kartenbehörde angeboten werden.

Bis zum 01.05.2025 muss für den ausweisrechtlichen Teil der Dienst „ewapa_fortschreibung_async_1_0“ angeboten werden. Durch den Übergang der eWAPA-Nachricht in den neuen Standard XPassAusweis am 01.05.2025, wird der Dienst durch den Dienst „xpassausweisXXYYOnlinedienstFortschreibung-Asynchron“ ersetzt. Die DVDV-pflegenden Stellen übernehmen diese Umstellung automatisch.

Eintragung im DVDV

Die Eintragung in das DVDV wird in jedem Land von einer DVDV-pflegenden Stelle vorgenommen. Je nach Regelung des Bundeslandes werden die Eintragung zentral oder dezentral vorgenommen.

Wenn die Eintragung dezentral vorgenommen wird, dann muss die Kommune sich an die DVDV-pflegende Stelle wenden.


Übersicht nach Bundesländern (Stand: März 2025) 

Bundesland

Eintragung

DVDV-pflegende Stelle

Baden-Württemberg

Zentral

Komm.ONE

Bayern

Zentral

AKDB

Hessen

Zentral

Ekom21

Mecklenburg-Vorpommern

Zentral

eGo-MV

Niedersachsen

Zentral

IT.Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Zentral

Kommunales Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) (dvdv@krzn.de)

Rheinland-Pfalz

Zentral

KommWis

Sachsen-Anhalt

Zentral

Dataport

Thüringen

Zentral

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